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Lizenzbedingungen

Lizenzbedingungen

(Stand: Januar 2009)

Die Software ContRay wird Ihnen unter der folgenden Lizenzvereinbarung zur Verfügung gestellt, die festlegt, was Sie mit dieser Software tun dürfen und wie die Garantiebeschränkungen und Schadensersatzansprüche geregelt sind.
Mit der Installation und der Benutzung der Software bestätigen Sie, dass Sie diese Lizenzvereinbarung gelesen und verstanden haben und mit ihr einverstanden sind. Falls Sie diese Lizenzvereinbarung nicht verstehen, oder mit einem oder mehreren Punkten nicht einverstanden sind, dürfen Sie diese Software nicht installieren, weitergeben oder für Ihre oder anderweitige Zwecke einsetzen und erhalten auch keine Lizenz für diese Software.

§  1 Copyright
§  2 Umfang der Lizenzeinräumung
§  3 Ausschluss von Einsatzgebieten
§  4 Beschränkung der Lizenz
§  5 Vertragsverletzung und Kündigung
§  6 Änderungen und Aktualisierungen
§  7 Gewährleistung und Haftung
§  8 Sonstiges

§ 1 Copyright
  1. Alle Rechtsansprüche, Besitzrechte und geistigen Eigentumsrechte an der Software und auf die Software sowie alle Kopien davon (dazu gehören unter anderen aber nicht ausschließlich alle Titel, Computercodes, Dialoge, Konzepte), jede damit im Zusammenhang stehende Dokumentation sind Eigentum der Entwickler der Software [http://www.contray.de].
    Die Software ist im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, internationaler und europäischer Copyright-Verträge und Konventionen sowie anderer Gesetze geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Der Copyright-Inhaber behält sich rechtliche Schritte im Falle einer Verletzung dieser Lizenzvereinbarung vor.
§ 2 Umfang der Lizenzeinräumung
  1. Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Benutzung einer Kopie der Software auf einem Einzelcomputer unter der Voraussetzung, dass die Software zu jeder Zeit nur auf einem einzigen Computer verwendet wird. Die Benutzung der Software bedeutet, dass die Software entweder in einem temporären Speicher (z. B. RAM) eines Computers oder auf einem permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM) geladen ist. Wenn Sie Mehrfachlizenzen für die Software erworben haben, dürfen Sie immer nur höchstens so viele Kopien in Benutzung haben, wie Lizenzen von Ihnen erworben wurden. Sie benötigen keine zusätzliche Lizenz für eine Kopie der Software, die auf einem allgemein zugänglichen Speichermedium (z. B. Server) selbst installiert ist. Wenn die voraussichtliche Zahl der Benutzer der Software die Zahl der erworbenen Lizenznehmer übersteigt, so müssen Sie angemessene Mechanismen oder Verfahren bereithalten, um sicherzustellen, dass die Zahl der Personen, die die Software gleichzeitig benutzen, nicht die Zahl der Lizenznehmer übersteigt.
  2. Der Lizenznehmer ist berechtigt, von der Software Kopien, insbesondere Sicherungskopien anzufertigen, soweit dies dem üblichen Gebrauch entspricht.
  3. Sofern der Lizenznehmer ein Lizenzpaket vom Lizenzgeber erworben hat, ist er berechtigt, Kopien gemäß der Anzahl der erworbenen Lizenzen selbst herzustellen und entsprechend den Regelungen dieses Lizenzvertrages zu nutzen.
§ 3 Ausschluss von Einsatzgebieten
  1. Diese Software darf nicht auf Computern installiert und betrieben werden, die hauptsächlich oder teilweise in folgenden Gebieten eingesetzt werden:
    (a) In der Verkehrsüberwachung, Verkehrskontrolle, Verkehrsnavigation oder Verkehrskommunikation (z.B. Flugzeugverkehr, Schienenverkehr).
    (b) im Design, Konstruktion, Wartung oder Betrieb irgendeiner atomaren, biologischen oder chemischen Einrichtung.
    (c) im Design, Konstruktion, Wartung oder Betrieb von Kraftwerken.
    (d) im Design, Konstruktion, Wartung oder Betrieb von Bauwerken.
    (e) in medizinischen Einrichtungen, Arztpraxen und Krankenhäusern.
    (f) in allen Gebieten, bei denen menschliches oder tierisches Leben direkt oder indirekt in Gefahr ist.
    (g) in allen Gebieten, bei denen Softwarefehler materielle oder immaterielle Schäden oder Verluste nach sich ziehen können.
    (h) in Klassenarbeiten oder Studiumsklausuren oder sonstigen Tests. 
§ 4 Beschränkung der Lizenz
  1. Zur Software gehörendes Schriftmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Es darf weder vervielfältigt noch verbreitet werden.
  2. Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit schriftlicher Einwilligung des Lizenzgebers und unter den Bedingungen dieses Vertrages auf Dritte übertragen werden.
  3. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers die Software oder zugehöriges schriftliches Material an Dritte zu übergeben oder sonstwie zugänglich zu machen.
  4. Die Benutzung der Software auf mehreren Computern trotz fehlender Mehrplatzlizenz wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
  5. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu deassemblieren.
  6. Die Software wird als einzelnes Produkt lizenziert. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Komponenten der Software zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu benutzen.
  7. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu vermieten oder zu verleasen.
  8. Der Verkäufer liefert Ihnen die Software ContRay, Dokumentationen und Beispieldateien (alles zusammen wird als das 'Produkt' oder 'Software' bezeichnet) und erlaubt Ihnen, das Produkt entsprechend der Lizenzvereinbarung zu verwenden. Das Copyright und alle anderen Rechte am Produkt bleiben bei den Entwicklern der Software, die nicht zwingend die Verkäufer sind. Die Software ContRay besteht aus mehreren Scripten, die eine vollständige Einsicht in die Quellcodes ermöglichen. In jedem Script und auf allen Kopien, die Sie anfertigen, müssen Sie alle Copyright-Vermerke und alle anderen Produktanmerkungen reproduzieren. ContRay nutzt den TinyMCE Editor von Moxiecode, der unter der LGPL Lizenz steht. Sie akzeptieren die Nutzung dieses Plugins im Rahmen der LGPL Lizenz.
  9. Sie dürfen:
    das Programm nur auf einem einzigen Computer oder Netzwerk verwenden und auf diesem nur ein einziges Mal installieren und damit nur einen einzigen Internet-Auftrittes zur gleichen Zeit mit der Software pflegen, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Originalkopien des Programms, die zu dem Produkt gehören. Für einen mehrsprachigen Internet-Auftritt dürfen Sie das Produkt innerhalb der gleichen! Domain mehrfach installieren. Wenn Sie das Programm für mehrere Internet-Auftritte verwenden möchten, benötigen Sie für jeden weiteren Internet-Auftritt eine weitere Lizenz;
    eine Kopie des Programms für Ihr Archiv oder als Backup anfertigen, und das Programm auf eine andere Person übertragen, allerdings nur dann, wenn Sie alle Rechte der Lizenzvereinbarung abtreten, wenn Sie jedwede Benutzung des Programms beenden, alle Kopien des Programms löschen oder zerstören (das gilt auch für Kopien auf jedem Speichermedium), die Sie während Ihrer Benutzung des Programms angefertigt haben, und wenn die andere Person sich mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einverstanden erklärt;
    wenn es sich bei diesem Produkt um ein Upgrade eines anderen Produkts handelt, egal ob von dem Verkäufer oder einem unserer Zulieferer, dieses Produkt nur in Verbindung mit dem anderen Produkt benutzen oder übertragen, es sei denn, Sie zerstören es. Wenn es sich um ein Upgrade eines invers-Produkts handelt, dürfen Sie dieses Produkt nur dieser Lizenzvereinbarung entsprechend verwenden;
    die Software erweitern, verändern und an Ihre Bedürfnisse anpassen, sofern Sie dies nur für eigene Zwecke und ausschliesslich für den individuellen Einsatz der erworbenen Lizenz vornehmen. Erweiterungen und Änderungen, sog. MODS dürfen Sie nach Rücksprache mit dem Verkäufer der Software anderen Benutzern zugänglich machen. Eine Vermarktung der MODS ist nur in Cooperation und Absprache mit den Verkäufern und Copyright-Inhabern der Software möglich. Selbstverständlich liegen auch hierbei alle Risiken bei dem Käufer bzw. dem Benutzer der Software und dem Entwickler der MODS.
  10. Sie dürfen nicht:
    das Produkt anders als in dieser Lizenzvereinbarung erlaubt anwenden oder kopieren;
    die Copyright-Hinweise in den Scripten und den Dokumentationen entfernen;
    den Quellcode der Software komplett oder in Teilen für eigene Softwareentwicklungen verwenden oder die Funktionsweise der Software als Grundlage für die Entwicklung einer gleichgelagerten Software kopieren;
    das Produkt außer zu den oben genannten Bedingungen vermieten, verleihen, überlassen oder übertragen; das Programm oder Veränderungen komplett oder teilweise in ein anderes Programm einfügen.
  11. Dauer:
    Diese Lizenz gilt für die gesamte Zeitdauer Ihrer Verwendung des Produkts. Sie wird allerdings hinfällig, sobald Sie gegen irgendeine dieser Vereinbarungen oder Bedingungen verstoßen. Sollte dies der Fall sein, erklären Sie sich einverstanden, alle Kopien des Produkts unverzüglich zu vernichten. Die unten genannten Garantie- und Haftungsbeschränkungen bleiben allerdings weiter in Kraft, auch wenn die Lizenzvereinbarungen hinfällig geworden sind.
§ 5 Vertragsverletzung und Kündigung
  1. Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Lizenzvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sofern der Lizenznehmer gegen eine Vorschrift dieses Vertrages verstößt.
  2. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer für alle Schäden haftbar machen, die aufgrund einer Verletzung dieses Vertrages durch den Lizenznehmer eintreten.
§ 6 Änderungen und Aktualisierungen
  1. Der Lizenzgeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software (Updates) zu erstellen.
  2. Der Lizenzgeber kann für derartige Aktualisierungen eine Aktualisierungsgebühr verlangen.
  3. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software an solche Lizenznehmer auszuliefern, die eine oder mehrere vorhergehende Aktualisierungen zurückgesandt oder die Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
  1. Das Produkt wird Ihnen auf der Grundlage des gegenwärtigen Zustands zur Verfügung gestellt.
    Aufgrund der Notwendigkeit einer individuellen Konfiguration und der erforderlichen Kenntnisse in der Installation, der Inbetriebnahme und des Betriebes einer derartigen CGI/Script - Software und der damit erforderlichen Qualifikationen, wird von den Copyright-Inhabern und dem Verkäufer keinerlei Gewährleistung übernommen, sofern die Installation von dem Käufer selbst vorgenommen wird. Ohne weitere Konfiguration und Anpassung an den erforderlichen Zweck (z.B. Installation und Anpassung der Templates) ist es nicht möglich, die Software für den erforderlichen Zweck einzusetzen. Die vollständige, uneingeschränkte Haftung geht mit der Installation der Software auf denjenigen über, der die Software installiert und benutzt. Auf ausdrücklichen Wunsch und gegen gesonderte Berechnung, installiert der Verkäufer oder ein, vom Verkäufer beauftragtes Unternehmen die Software und übernimmt damit die Haftung und sorgt für eine einwandfreie Installation der Software.
    Diese Lizenz schließt auch Garantieansprüche der Eignung für einen bestimmten Zweck aus, oder solche, die durch geltendes Recht, gesetzliche Vorschriften, Geschäftsgebrauch oder Handelsverkehr verursacht werden, beschränkt sich aber nicht auf diese. Das gesamte Risiko in Bezug auf die Ergebnisse und die Leistung des Programms liegt bei dem Käufer bzw. bei demjenigen, der die Software installiert und in Betrieb nimmt.
    Weder die Copyright-Inhaber noch der Verkäufer haben irgendeine Haftungsverpflichtung dem Käufer oder irgendeiner anderen Person oder Institution gegenüber für jedwede indirekte, zufällige, besondere Schäden oder irgendwelche Folgeschäden. Dies gilt auch für Schäden aus entgangenem Gewinn, verlorenen oder beschädigten Daten oder für andere kommerzielle oder wirtschaftliche Verluste, selbst dann, wenn die Copyright-Inhaber oder der Verkäufer auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurden oder diese vorhersehbar waren, oder für Ansprüche Dritter. Auf jeden Fall ist die Haftung für den Verkäufer auf den Betrag beschränkt, den der Käufer für das Produkt bezahlt hat. Die hier festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten unabhängig davon, ob der vermeintliche oder tatsächliche Vertragsbruch eine grundsätzliche Bedingung oder Vertragsvereinbarung berührt, oder ein grundsätzlicher Vertragsbruch ist.
  2. Generell haftet der Lizenzgeber im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung für den Zeitraum von einem Jahr ab Ablieferung der Software nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen der garantierten Beschaffenheit, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Fall einer Inanspruchnahme des Lizenzgebers aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Anwenders angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Anwender es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Generell ist vor jedem Update der Software und mindestens einmal täglich eine vollständige Sicherung des bestehenden Datenbestandes durchzuführen.
§ 8 Sonstiges
  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Herstellers oder Lizenzgebers.
  2. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.


Lizenzgeber im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung ist die Firma MANAGER SYSTEM MSY GmbH, Von-Anckeln-Str. 8, 21029 Hamburg, Germany, vertreten durch den Geschäftsführer Kai Hanno Lange.

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